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   OVG Rheinland-Pfalz, 08.09.2005 - 6 B 11035/05.OVG   

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https://dejure.org/2005,14153
OVG Rheinland-Pfalz, 08.09.2005 - 6 B 11035/05.OVG (https://dejure.org/2005,14153)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 08.09.2005 - 6 B 11035/05.OVG (https://dejure.org/2005,14153)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 08. September 2005 - 6 B 11035/05.OVG (https://dejure.org/2005,14153)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Inhalt und Grenzen der Ermessensbetätigung der Landesapothekerkammer bei der Organisation des Apotheken-Notdienstes durch Anordnung von Dienstbereitschaften bestimmter Apotheken während der allgemeinen Ladenschlusszeiten; Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden ...

  • Judicialis

    ApoBetrO § 23 Abs. 1 S. 1; ; ApoBetrO § 23 Abs. 1; ; ApoBetrO § 23; ; LadSchlG § 4 Abs. 2 S. 1; ; LadSchlG § 4 Abs. 2; ; LadSchlG § 4

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 16.01.2002 - 1 BvR 1236/99

    Apothekenöffnungszeiten

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 08.09.2005 - 6 B 11035/05
    Dies setzte zunächst voraus, dass der Antragsteller angesichts des zumindest vordergründigen Wettbewerbsvorteils (vgl. hierzu BVerfG, Urteil vom 16. Januar 2002, NJW 2002, 666 zur Teilnahme von Apotheken an verkaufsoffenen Sonntagen), durch den Apothekenbetrieb während der Notdienstzeiten Gewinne erwirtschaften zu können, überhaupt ein Interesse an einer Anordnung nach § 4 Abs. 2 Satz 1 LadSchlG hat, seine Apotheke in Blankenrath während dieser Zeiträume geschlossen zu halten.
  • BVerwG, 14.12.1989 - 3 C 30.87

    Ladenschluss - Notdienst von Apotheken - Anordnung

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 08.09.2005 - 6 B 11035/05
    Die auf dieser Grundlage zu treffende Entscheidung steht im Ermessen der Antragsgegnerin (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. Februar 1989, GewArch 1989, 303 = NJW 1990, 787), die unter Wahrung der Wettbewerbsgleichheit zwischen den Apotheken die Arbeitsschutzinteressen des Apothekenpersonals und das Interesse der Bevölkerung an der Arzneimittelversorgung gegeneinander abzuwägen hat (BVerwG, Urteil vom 14. Dezember 1989, GewArch 1990, 258 = NJW 1991, 766), wie in dem angefochtenen Beschluss bereits näher ausgeführt wurde.
  • BVerwG, 21.04.1995 - 1 VR 9.94

    Wiking-Jugend - Art. 9 Abs. 2 GG

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 08.09.2005 - 6 B 11035/05
    a) Was die Begründung für den Sofortvollzug der Anordnung zusätzlicher Dienstbereitschaften für die Apotheke des Antragstellers in Blankenrath betrifft, verweist der Senat gemäß § 122 Abs. 2 Satz 3 VwGO auf die zutreffenden Gründe des verwaltungsgerichtlichen Beschlusses, zumal die Beschwerdebegründung ausdrücklich einräumt, dass die Antragsgegnerin die sofortige Vollziehung (auch) mit einfallbezogenen Ausführungen begründet hat (vgl. hierzu BVerwG, Beschluss vom 21. April 1995, DVBl 1995, 811 = NJW 1995, 2505).
  • VG München, 23.05.2013 - M 16 K 12.4912

    Schließungsanordnung für Apotheken; Dienstbereitschaft an Feiertagen

    Bei der Abwägung ist die örtliche Situation zu berücksichtigen, insbesondere die Zahl der für die Notdienstregelung in Betracht kommenden Apotheken, die Entfernung zwischen den dienstbereiten Apotheken und den etwaig zu versorgenden Patienten sowie die Verkehrsverhältnisse und die öffentlichen Verkehrsanbindungen (BVerwG, U. v. 14.12.1989 - 3 C 30/87, NJW 1991, 766 ff.; vgl. auch BVerwG, U. v. 16.2.1989 - 3 C 35/86, NJW 1990, 787 ff.; OVG RhPf, B. v. 8.9.2005 - 6 B 11035/05, GewArch 2005, 496).

    Das Bundesverwaltungsgericht hat es unter Verweis auf die konkreten Umstände des Einzelfalls als unzumutbar angesehen, dass der Apothekenkunde eine Entfernung von ca. 14 km zurücklegen musste und zudem öffentliche Verkehrsmittel zur Nachtzeit nicht zur Verfügung standen (U. v. 14.12.1989 - 3 C 30/87, NJW 1991, 766/768; vgl. auch OVG RhPf, B. v. 8.9.2005 - 6 B 11035/05, GewArch 2005, 496).

  • VG Halle, 18.08.2010 - 1 A 47/09

    Dienstbereitschaftsregelung für Apotheken

    Nach § 4 Abs. 2 LadSchlG hat die nach Landesrecht zuständige Verwaltungsbehörde für eine Gemeinde oder für benachbarte Gemeinden mit mehreren Apotheken anzuordnen, dass während der allgemeinen Ladenschlusszeiten (§ 3) abwechselnd ein Teil der Apotheken geschlossen sein muss (vgl. Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 8. September 2005 - 6 B 11035/05 -, Juris).
  • VG Saarlouis, 23.01.2007 - 3 K 365/06

    Änderung einer Dienstbereitschaftsregelung für Apotheken und Befreiung von der

    BVerwG, Urteil vom 14.12.1989 a.a.O.; OVG Koblenz, Beschluss vom 08.09.2005 - 6 B 11035/05.OVG -.
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